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Zugang zu Verhütungsmitteln: Apotheken müssen Verfügbarkeit und ungehinderten Zugang gewährleisten

Neue Vorschriften sollen sicherstellen, dass Apotheken zugelassene Verhütungsmittel und verwandte Medikamente stets bereitstellen. Dies bedeutet, dass Apotheken die Abgabe dieser Produkte nicht verweigern oder behindern dürfen, was den Bürgern den Zugang zu Familienplanung und Gesundheitsversorgung erleichtern soll.
Wichtige Punkte
Apotheken müssen vorrätige Verhütungsmittel und verwandte Medikamente unverzüglich abgeben.
Ist ein Produkt nicht vorrätig, muss die Apotheke anbieten, es zu bestellen oder an eine andere Apotheke zu verweisen, die es vorrätig hat.
Apothekenmitarbeiter dürfen Kunden in Bezug auf Verhütungsmittel nicht einschüchtern, belästigen oder irreführen.
Verstöße können zu Geldstrafen für Apotheken führen und betroffenen Bürgern ermöglichen, Schadensersatz zu fordern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3223
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2021-11-17