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Klarstellung der Meldepflichten für digitale Vermögenswerte: Wer ist kein Broker?

Dieses Gesetz klärt, wer im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen nicht als Broker gilt. Ziel ist es, Missverständnisse zu vermeiden und Meldepflichten nicht auf Personen zu übertragen, die lediglich die Technologie unterstützen, anstatt Vermögenswerte für Kunden zu handeln. Dies stellt sicher, dass Bürger, die sich mit Aktivitäten wie Krypto-Mining oder Softwareentwicklung befassen, keine komplexen Meldepflichten erfüllen müssen.
Wichtige Punkte
Personen, die ausschließlich verteilte Ledger-Transaktionen validieren (z.B. Krypto-Miner), gelten nicht als Broker.
Verkäufer von Hardware oder Software, deren einzige Funktion die Kontrolle privater Schlüssel für digitale Vermögenswerte ist, sind keine Broker.
Entwickler digitaler Vermögenswerte oder Protokolle, die keine Kunden haben, gelten nicht als Broker.
Das Gesetz gilt rückwirkend, was bedeutet, dass diese Regeln seit Inkrafttreten des vorherigen Infrastrukturgesetzes gelten.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3249
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2021-11-18