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Studenten können Hochschulen verklagen: kein Zwangsschiedsverfahren mehr.

Dieses Gesetz soll es Studenten erleichtern, rechtliche Ansprüche gegen Hochschulen vor Gericht geltend zu machen. Es bedeutet, dass Hochschulen Studenten nicht mehr zwingen können, Streitigkeiten außergerichtlich, z.B. durch Schiedsverfahren, zu lösen. Dies gibt Studenten mehr Freiheit bei der Geltendmachung von Ansprüchen, was sich auf ihre finanzielle Sicherheit und den Schutz ihrer Rechte auswirken kann.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Studenten nicht mehr dazu verpflichten, Schiedsvereinbarungen in Immatrikulationsverträgen zuzustimmen.
Studenten erhalten das volle Recht, Hochschulen einzeln oder gemeinsam vor Gericht zu verklagen, ohne Einschränkungen.
Die Änderungen treten ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft, um eine Anpassungszeit zu ermöglichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3251
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-11-18