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Erweiterte Zuständigkeit der Stammesgerichte bei sexueller Gewalt

Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse der Stammesgerichte, um ihnen die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, Menschenhandel und Stalking in Stammesgebieten zu ermöglichen. Ziel ist es, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Justizsysteme der Stämme zu stärken, was die Sicherheit und den Schutz der Bürgerrechte in diesen Gebieten verbessern kann.
Wichtige Punkte
Stammesgerichte erhalten die Befugnis, Täter von sexueller Gewalt, Menschenhandel, Stalking, häuslicher Gewalt und anderen verwandten Verbrechen in Stammesgebieten zu verfolgen.
Das Gesetz definiert neue Straftaten wie sexuelle Gewalt und Menschenhandel, die von Stammesgerichten verfolgt werden können.
Die Bundesregierung kann Stämmen Kosten für die Strafverfolgung erstatten und Zuschüsse zur Stärkung ihrer Justizsysteme, einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Haftanstalten, gewähren.
Es werden Mittel für die Rechtsverteidigung von Angeklagten und die Unterstützung von Kriminalitätsopfern und ihren Familien bereitgestellt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3328
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2021-12-07