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Leichterer Hochschulzugang für obdachlose und Pflegekinder.

Neue Regeln sollen obdachlosen Jugendlichen und solchen, die nach dem 13. Lebensjahr in Pflegefamilien waren, den Zugang zur Hochschulbildung erleichtern. Hochschulen, die Bundesmittel erhalten, müssen auf die Bewerbungsgebühren für diese Studenten verzichten. Dies beseitigt eine finanzielle Hürde für schutzbedürftige junge Menschen, die ihre Ausbildung fortsetzen möchten.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen auf Bewerbungsgebühren für obdachlose Studenten verzichten.
Hochschulen müssen auf Bewerbungsgebühren für Studenten verzichten, die ab 13 Jahren in Pflegefamilien waren.
Die Änderungen sollen die Hochschulchancen für schutzbedürftige Jugendliche verbessern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3350
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2021-12-09