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Verbot von Impfvorschriften für Führer und Ausstatter auf Bundesland

Dieses Gesetz verbietet die Verweigerung von kommerziellen Genehmigungen auf Bundesland aufgrund des Coronavirus-Impfstatus. Das bedeutet, dass Führer und Ausstatter nicht geimpft sein müssen, um in Nationalparks und anderen staatlich verwalteten Gebieten tätig zu sein. Darüber hinaus werden Inhaber solcher Genehmigungen nicht als Bundesangestellte betrachtet.
Wichtige Punkte
Keine Impfdiskriminierung: Bundesbehörden dürfen Anträge auf kommerzielle Nutzungsgenehmigungen oder spezielle Freizeitgenehmigungen nicht aufgrund des Coronavirus-Impfstatus eines Antragstellers oder Mitarbeiters ablehnen.
Kein Bundesangestelltenstatus: Inhaber von kommerziellen Nutzungsgenehmigungen und speziellen Freizeitgenehmigungen gelten nicht als Angestellte, Auftragnehmer oder Subunternehmer der Bundesregierung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3402
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2021-12-15