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COVID-19 Insolvenzhilfen bis März 2022 verlängert

Dieses Gesetz verlängert spezifische Insolvenzbestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis zum 27. März 2022. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen und Unternehmen, die aufgrund der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten haben, länger Zugang zu bestimmten Insolvenzhilfen haben werden. Ziel ist es, zusätzliche Zeit für die Regelung finanzieller Angelegenheiten in einer schwierigen Zeit zu schaffen.
Wichtige Punkte
Fristverlängerung: Besondere Insolvenzregeln, die aufgrund der Pandemie eingeführt wurden, bleiben bis zum 27. März 2022 in Kraft.
Finanzielle Unterstützung: Von der Pandemie betroffene Einzelpersonen und Unternehmen erhalten mehr Zeit, um Insolvenzhilfen in Anspruch zu nehmen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3437
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-12-18