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Sarahs Gesetz: Obligatorische Inhaftierung von Ausländern bei schweren Verbrechen

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Inhaftierung von Nicht-Staatsbürgern ein, die wegen Verbrechen angeklagt sind, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen einer anderen Person geführt haben. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch schnellere Maßnahmen in solchen Fällen zu erhöhen. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Behörden, Opfer oder deren Familien über den Einwanderungsstatus und die Vorgeschichte des Angeklagten zu informieren.
Wichtige Punkte
Einwanderungsbehörden müssen Nicht-Staatsbürger inhaftieren, die wegen Verbrechen angeklagt sind, die zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen geführt haben.
Opfer von Verbrechen oder deren Familien werden regelmäßig über den Einwanderungs- und Kriminalstatus des angeklagten Nicht-Staatsbürgers informiert.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu wichtigen Informationen zu verschaffen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3462
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2022-01-18