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Recht auf Arbeit: Freie Wahl der Gewerkschaftsmitgliedschaft

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Arbeitnehmern die volle Freiheit bei der Entscheidung über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu gewährleisten. Das bedeutet, niemand wird gezwungen, einer Gewerkschaft beizutreten oder Beiträge als Bedingung für die Beschäftigung zu zahlen. Diese Änderungen können die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie die Beschäftigungsbedingungen in bestimmten Branchen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erhalten das Recht, frei zu wählen, ob sie einer Gewerkschaft beitreten möchten oder nicht, ohne dass dies ihre Beschäftigung beeinflusst.
Gewerkschaften dürfen Mitgliedschaft oder Gebühren nicht als Arbeitsbedingung von Arbeitnehmern verlangen.
Die Änderungen gelten für Arbeitsverträge, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen oder erneuert werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3464
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2022-01-18