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Kinderfreibetrag für schwangere Mütter und ungeborene Kinder

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es schwangeren Frauen, einen Kinderfreibetrag für ihre ungeborenen Kinder zu beantragen. Dies bedeutet, dass Eltern finanzielle Unterstützung früher erhalten könnten, noch vor der Geburt des Kindes, was sich auf ihre persönlichen Finanzen auswirken kann. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, den Freibetrag im Falle einer Fehlgeburt oder Totgeburt zu erhalten, sofern ein entsprechendes Zertifikat vorliegt.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, den Kinderfreibetrag bereits im Jahr vor der Geburt zu beantragen, wenn das Kind lebend geboren wird und eine Sozialversicherungsnummer besitzt.
Finanzielle Unterstützung für Eltern im Falle einer Fehlgeburt oder Totgeburt, unter der Voraussetzung eines speziellen Zertifikats.
Einführung der Möglichkeit, Bescheinigungen über Fehlgeburten oder Totgeburten zu erhalten, die für die Beantragung des Freibetrags erforderlich sind.
Definiert „ungeborenes Kind“ als menschliches Individuum vom Beginn der biologischen Entwicklung an, einschließlich der Befruchtung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3537
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2022-01-31