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Online-Kinderschutz: Neue Kommission und Änderungen der Gesetzesterminologie

Dieses Gesetz richtet eine Nationale Kommission zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet ein, die empfohlene bewährte Verfahren für Anbieter interaktiver Computerdienste entwickeln soll. Es ändert auch die rechtliche Terminologie von „Kinderpornografie“ in „Material über sexuellen Kindesmissbrauch“ in verschiedenen Bundesgesetzen. Ziel ist es, die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu verhindern, zu reduzieren und darauf zu reagieren.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer Nationalen Kommission zur Entwicklung empfohlener bewährter Verfahren für interaktive Computerdienste zur Verhinderung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet.
Ersetzung des Begriffs „Kinderpornografie“ durch „Material über sexuellen Kindesmissbrauch“ in zahlreichen Bundesgesetzen.
Modernisierung der CyberTipline in Bezug auf Meldepflichten und den Datenaustausch mit Strafverfolgungsbehörden und gemeinnützigen Einrichtungen.
Klarstellung, dass die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien keine unabhängige Haftungsgrundlage darstellt, Beweise diesbezüglich jedoch von einem Gericht berücksichtigt werden können.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3538
Sponsor: Sen. Graham, Lindsey [R-SC]
Startdatum: 2022-01-31