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Mehr Aufsicht für den Direktor der Bundesgefängnisse

Dieses Gesetz ändert die Ernennung des Direktors der Bundesgefängnisse. Anstatt vom Generalstaatsanwalt ernannt zu werden, wird der Direktor nun vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt. Dies soll die Aufsicht und Rechenschaftspflicht für die Verwaltung des Gefängnissystems erhöhen, das über ein großes Budget verfügt und für Tausende von Insassen und Mitarbeitern verantwortlich ist.
Wichtige Punkte
Der Direktor der Bundesgefängnisse wird vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt, was die öffentliche Kontrolle erhöht.
Der Direktor wird eine feste Amtszeit von 10 Jahren haben, um Stabilität und Unabhängigkeit in der Verwaltung zu gewährleisten.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Aufsicht über das riesige Gefängnissystem zu verbessern, was sich auf die Sicherheit und die Lebensbedingungen Tausender auswirkt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3545
Sponsor: Sen. McConnell, Mitch [R-KY]
Startdatum: 2022-02-01