Leichtere Leistungen für Veteranen mit Hörverlust und Tinnitus
Dieses Gesetz erleichtert Veteranen den Erhalt von Leistungen bei Hörverlust oder Tinnitus, auch wenn keine direkten Aufzeichnungen dieser Probleme während des Dienstes vorliegen. Das bedeutet, dass Veteranen, die in bestimmten Rollen oder im Kampf gedient haben, leichter finanzielle Unterstützung und medizinische Hilfe erhalten können. Das Gesetz legt auch eine Mindestleistung für Veteranen fest, die Hörgeräte benötigen.
Wichtige Punkte
Veteranen mit diagnostiziertem Hörverlust oder Tinnitus, die in bestimmten militärischen Rollen oder im Kampf gedient haben, können leichter Leistungen beantragen, auch ohne direkte Dienstaufzeichnungen des Zustands.
Das Gesetz geht davon aus, dass diese Zustände bei berechtigten Veteranen dienstbedingt sind.
Es wird eine Mindestinvaliditätsbewertung für Veteranen festgelegt, die aufgrund einer dienstbedingten Behinderung Hörgeräte benötigen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3548
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2022-02-01