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Ende der Bevorzugung von Alumni-Kindern und Spendern bei Hochschulzulassungen

Dieses Gesetz soll die Hochschulzulassungen fairer gestalten. Es verbietet Hochschulen, die staatliche Studienbeihilfen erhalten, Bewerbern aufgrund ihrer Eltern als Alumni oder Spendern Vorzugsbehandlungen zu gewähren. Dies soll die Chancen aller Studierenden erhöhen, an ihrer Wunschhochschule angenommen zu werden, unabhängig von familiären oder finanziellen Verbindungen.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Bewerbern, deren Eltern Spender der Einrichtung sind, keine Vorzugsbehandlung gewähren.
Hochschulen dürfen Bewerbern, deren Eltern Alumni sind, keine Vorzugsbehandlung gewähren, es sei denn, dies dient der Förderung historisch unterrepräsentierter Gruppen.
Die Änderungen treten ab dem zweiten Studienjahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3559
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2022-02-02