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Neue Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Dieses Gesetz ermöglicht die Gründung von Arbeitnehmerbeteiligungsorganisationen, um die Interessen der Arbeitnehmer im Dialog mit den Arbeitgebern zu vertreten. Ziel ist es, die Kommunikation zu verbessern und Probleme am Arbeitsplatz zu lösen, ohne die Rechte der Gewerkschaften zu beeinträchtigen. Dadurch können Arbeitnehmer mehr Einfluss auf Arbeitsbedingungen und beschäftigungsbezogene Angelegenheiten nehmen.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können Arbeitnehmerbeteiligungsorganisationen gründen und unterstützen, die keine Gewerkschaften sind, um den Dialog zu erleichtern.
Diese Organisationen können sich mit Themen wie Arbeitsqualität, Produktivität, Vergütung, Leistungen, Sicherheit und Gesundheit befassen.
In großen Unternehmen können Arbeitnehmervertreter aus diesen Organisationen im Vorstand oder einem Vorstandsausschuss sitzen, jedoch ohne Stimmrecht.
Das Gesetz schränkt die Rechte von Gewerkschaften oder individuelle Arbeitnehmerrechte aus anderen Gesetzen nicht ein.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3585
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2022-02-03