Bauernhilfe: Zwischenfrüchte bei Katastrophen
Dieses Gesetz soll Landwirten helfen, die aufgrund von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Dürren ihre Hauptkulturen nicht anbauen können. Es erlaubt ihnen, Zwischenfrüchte als Tierfutter anzupflanzen und gleichzeitig die volle Ernteversicherung zu erhalten. Dies hilft Landwirten, ihre Betriebe in schwierigen Zeiten besser zu verwalten, die Futterversorgung für Tiere sicherzustellen und finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Landwirte dürfen Zwischenfrüchte als Tierfutter auf Feldern anpflanzen, auf denen die Hauptkulturen aufgrund von Naturkatastrophen ausgefallen sind.
Beim Anbau von Zwischenfrüchten als Futter können Landwirte 100% ihrer Versicherungsleistung für nicht angebaute Kulturen erhalten, was zuvor begrenzt war.
Das Gesetz führt Flexibilität bei den Ernteterminen für Zwischenfrüchte ein, sodass Landwirte diese als Futter nutzen können, ohne Versicherungsleistungen zu verlieren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_359
Sponsor: Sen. Hoeven, John [R-ND]
Startdatum: 2021-02-23