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Keine PPP-Darlehensrückerstattungen für Transportverträge

Dieses Gesetz stellt klar, dass Transportunternehmen, die Paycheck Protection Program (PPP)-Darlehen für Lohnkosten erhalten haben, diese Beträge nicht zurückerstatten oder Kosten in ihren Verträgen mit dem Verkehrsministerium reduzieren müssen. Dies bedeutet, dass erlassene PPP-Darlehensgelder nicht als Einsparungen betrachtet werden, die Unternehmen im Rahmen von Kostenerstattungsvereinbarungen an die Regierung zurückzahlen müssten. Diese Bestimmung läuft am 30. Juni 2025 aus.
Wichtige Punkte
Transportunternehmen müssen keine erlassenen PPP-Darlehensbeträge, die für Lohnkosten verwendet wurden, im Rahmen ihrer Regierungsverträge zurückerstatten.
Diese Bestimmung gilt für Kostenerstattungsverträge für Autobahn- und öffentliche Verkehrsprojekte.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass der Erlass von PPP-Darlehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Transportunternehmen schafft.
Diese Regeln sind bis zum 30. Juni 2025 gültig.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3711
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2022-02-28