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Automatische Wiedereinschreibung in Altersvorsorgepläne

Dieses Gesetz führt Änderungen ein, die Arbeitnehmer, die sich zuvor von Altersvorsorgeplänen mit automatischer Einschreibung abgemeldet haben, alle drei Jahre automatisch wieder einschreiben. Dies soll die Altersvorsorge erhöhen, es sei denn, der Arbeitnehmer meldet sich erneut ab.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer, die sich von Altersvorsorgeplänen mit automatischer Einschreibung abgemeldet haben, werden alle 3 Jahre automatisch wieder eingeschrieben.
Diese Änderung gilt für Pläne, die nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft treten.
Arbeitnehmer behalten das Recht, sich nach der Wiedereinschreibung erneut vom Plan abzumelden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3712
Sponsor: Sen. Kaine, Tim [D-VA]
Startdatum: 2022-02-28