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Verbot von Bundesmitteln für private Zwischenlagerung von Kernbrennstoff

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von Bundesgeldern für die vorübergehende Lagerung von abgebranntem Kernbrennstoff in privaten Einrichtungen. Dies gilt, bis ein dauerhaftes Lager zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass die Regierung nicht für private Lagerstätten zahlen wird, was sich auf Energiekosten und die Sicherheit der Abfalllagerung auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Verbietet die Verwendung von Bundesmitteln für private, vorübergehende Lagerung von abgebranntem Kernbrennstoff.
Das Verbot gilt, bis ein dauerhaftes Bundeslager für Kernabfälle in Betrieb genommen wird.
Das Gesetz betrifft nicht die Lagerung in bestehenden Kernkraftwerken oder Bundeseinrichtungen.
Das Energieministerium muss über mögliche Standorte und Kosten zukünftiger Lagerstätten berichten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3741
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2022-03-02