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Leichterer Zugang zu Familien- und Krankenurlaub für mehr Arbeitnehmer.

Dieses Gesetz erweitert den Anspruch auf Familien- und Krankenurlaub, indem es die erforderliche Beschäftigungsdauer von 12 Monaten auf 90 Tage verkürzt. Dies bedeutet, dass mehr Personen Urlaub für die Familienpflege oder wegen eigener Krankheit nehmen können. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Gewährung solcher Urlaube auf Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter ausgeweitet, anstatt wie bisher ab 50 Mitarbeitern.
Wichtige Punkte
Verkürzung der erforderlichen Beschäftigungsdauer auf 90 Tage für den Anspruch auf Familien- und Krankenurlaub.
Ausweitung der Urlaubspflicht auf Arbeitgeber mit 1 oder mehr Mitarbeitern.
Änderungen gelten auch für Bundes-, Präsidial- und Kongressmitarbeiter.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3748
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2022-03-03