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Schutz religiöser Daten: Verbot von Datenbanken und Informationsaustausch

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Privatsphäre der Bürger in Bezug auf ihre religiösen Überzeugungen zu schützen. Es verbietet Regierungsbehörden, Datenbanken mit Informationen über Religionszugehörigkeit oder Anträge auf religiöse Ausnahmen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Impfungen, zu erstellen und weiterzugeben. Dies soll sicherstellen, dass solche Daten vertraulich bleiben und nicht in einer Weise verwendet werden, die die Religionsfreiheit verletzt.
Wichtige Punkte
Regierungsbehörden dürfen keine Datenbanken mit Informationen zur Religionszugehörigkeit von Bürgern erstellen oder weitergeben.
Daten zu Anträgen auf religiöse Ausnahmen (z.B. für Impfvorschriften) müssen geschützt und dürfen nicht außerhalb der Behörde offengelegt werden.
Informationen zur Religionszugehörigkeit dürfen nicht in Computerabgleichsprogrammen verwendet werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz der Religionsfreiheit und der Privatsphäre des Einzelnen zu stärken.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3902
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2022-03-22