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Gerechtigkeit in Verwaltungsverfahren: Fälle vor Bundesgericht verlegen.

Dieses Gesetz erlaubt es Einzelpersonen und Unternehmen, die nicht als Finanzinstitute registriert sind, ihre Fälle aus Verwaltungsverfahren der Securities and Exchange Commission (SEC) an ein Bundesgericht zu verlegen. Dies bedeutet, dass Bürger, die keine Finanzmarktprofis sind, ihre Fälle von einem unabhängigen Gericht anstatt nur von internen SEC-Gremien verhandeln lassen können.
Wichtige Punkte
Einzelpersonen und Unternehmen, die nicht als Makler, Anlageberater oder andere Finanzinstitute registriert sind, können ihre Fälle von der SEC an ein Bundesgericht verlegen.
Diese Änderung gibt Bürgern eine größere Möglichkeit, ihre Rechte vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen, anstatt nur vor Verwaltungsbehörden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3930
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2022-03-24