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Einfacherer Zugang zu Informationen über Anlageberater

Dieses Gesetz klärt, wann Broker-Dealer, die Forschungsdienstleistungen für Anlageverwalter erbringen, nicht als Anlageberater gelten. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzinformationen und -dienstleistungen zu erleichtern und möglicherweise die Kosten für Anleger zu senken, indem die Vorschriften für bestimmte Unternehmen vereinfacht werden.
Wichtige Punkte
Broker-Dealer, die Anlagerecherchen durchführen und dafür Zahlungen erhalten, werden nicht immer als Anlageberater eingestuft.
Dies gilt, wenn Zahlungen aus Eigenmitteln des Anlageverwalters oder speziellen Research-Konten stammen, sofern sie den EU-Vorschriften oder ähnlichen ausländischen Regelungen entsprechen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_3965
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2022-03-30