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Gesetz über den innerstaatlichen Austausch von Cybersicherheitsinformationen

Das Gesetz verpflichtet die Exekutive (einschließlich des Heimatschutzministeriums), Vereinbarungen mit dem Kongress zum Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen zu treffen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken und die Informationstechnologie der Legislative durch den Austausch technischer Indikatoren und Berichte zu schützen.
Wichtige Punkte
Vereinbarungen zum Informationsaustausch: Verpflichtung zum Abschluss von Abkommen zwischen der Exekutive und Vertretern von Senat und Repräsentantenhaus innerhalb von 180 Tagen.
Umfang der Zusammenarbeit: Direkter und zeitnaher Austausch von technischen Indikatoren, Bedrohungsberichten und mögliche Platzierung von Personal in Operationszentren.
Aufsicht durch den Kongress: Verpflichtung zur regelmäßigen Unterrichtung der zuständigen Ausschüsse über den Stand der Umsetzung.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4000
Sponsor: Sen. Portman, Rob [R-OH]
Startdatum: 2022-04-05