Gewissensschutz im Gesundheitswesen: Keine erzwungene Abtreibungsbeteiligung
Dieses Gesetz schützt Gesundheitsdienstleister und -einrichtungen, die aus moralischen oder religiösen Gründen nicht an Abtreibungen teilnehmen möchten. Es stellt sicher, dass sie von der Bundesregierung oder von Bundesmitteln empfangenden Stellen nicht bestraft oder diskriminiert werden. Bürger können sicher sein, dass ihre Überzeugungen bezüglich Abtreibungen im Rahmen medizinischer Dienstleistungen respektiert werden und sie bei Verletzung ihrer Rechte rechtliche Schritte einleiten können.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Die Bundesregierung und Empfänger von Bundesmitteln dürfen Gesundheitsdienstleister nicht bestrafen oder diskriminieren, die keine Abtreibungen durchführen, überweisen, bezahlen oder deren Deckung anbieten.
Klagerecht: Personen oder Einrichtungen, die durch Verstöße gegen diese Bestimmungen geschädigt werden, können eine Zivilklage einreichen, um angemessene Abhilfe, einschließlich Schadensersatz und gerichtlicher Anordnungen, zu erhalten.
Durchsetzung: Der Gesundheitsminister kann Vorschriften erlassen und ist verpflichtet, Beschwerden zu untersuchen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Einstellung von Bundesfinanzhilfen für nicht konforme Einrichtungen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_401
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2021-02-24