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Ausnahme von Rentenstrafen für Justizvollzugsbeamte auf Landes- und Kommunalebene

Dieser Gesetzentwurf erweitert die Befreiung von Strafen für vorzeitige Rentenentnahmen auf Justizvollzugsbeamte auf Landes- und Kommunalebene. Dies bedeutet, dass diese Personen, ähnlich wie Beamte der öffentlichen Sicherheit, in bestimmten Situationen früher auf ihre Rentenersparnisse zugreifen können, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.
Wichtige Punkte
Justizvollzugsbeamte auf Landes- und Kommunalebene erhalten das Recht auf vorzeitige Rentenentnahmen ohne Strafe.
Die Änderung gilt auch für forensische Sicherheitsmitarbeiter, die forensische Patienten betreuen.
Die neuen Regeln gelten für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4024
Sponsor: Sen. Toomey, Patrick [R-PA]
Startdatum: 2022-04-07