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Hammers' Gesetz: Immaterielle Schäden bei Kreuzfahrten

Das Hammers' Gesetz ermöglicht die Geltendmachung von immateriellen Schäden, wie Verlust von Fürsorge, Komfort und Gesellschaft, bei Unfällen auf Kreuzfahrtschiffen. Dies bedeutet, dass Personen, die während Kreuzfahrten geschädigt werden, ein breiteres Spektrum an Entschädigungen beantragen können, was ihren Rechtsschutz verbessert.
Wichtige Punkte
Erweitert die Möglichkeit, immaterielle Schäden (z.B. Schmerz, Leid, Verlust von Gesellschaft) bei Kreuzfahrtschiffunfällen geltend zu machen.
Definiert ein Kreuzfahrtschiff als ein Schiff mit mindestens 250 Passagieren und Schlafgelegenheiten, das in den USA an- oder ablegt und kein Regierungs- oder Küstenschiff ist.
Erhöht den Rechtsschutz für Kreuzfahrtpassagiere im Falle unglücklicher Ereignisse.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4034
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2022-04-07