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Hörgeräte-Versicherung: Neue Regeln für Implantate und Geräte in der privaten Krankenversicherung

Dieses Gesetz, bekannt als „Ally's Act“, schreibt vor, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Hörgeräte wie Implantate und Schallprozessoren sowie damit verbundene Dienstleistungen übernehmen müssen. Dies bedeutet, dass Personen, die diese Geräte benötigen, leichteren Zugang zu wesentlicher Versorgung erhalten, was ihre Ausgaben erheblich senken kann. Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Wichtige Punkte
Private Krankenversicherungen müssen Hörimplantate und externe Schallprozessoren abdecken.
Die Deckung umfasst Wartung, Reparaturen und alle 5 Jahre ein Upgrade/Ersatz der Geräte.
Umfassende Hörtests, medizinische Beurteilungen, Operationen und postoperative Termine sind ebenfalls abgedeckt.
Das Gesetz legt Obergrenzen für die Kostenbeteiligung fest, die Versicherer von Patienten verlangen können.
Diese Änderungen gelten für Gruppen- und Einzelpläne ab dem 1. Januar 2022.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Ally's Act
Drucknummer: S 41
Sponsor: Sen. Capito, Shelley Moore [R-WV]
Startdatum: 2021-01-25