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Keine Steuererleichterungen für Abtreibungsreisen oder Geschlechtsumwandlungskosten von Kindern

Dieses neue Gesetz soll Unternehmen daran hindern, Ausgaben für Mitarbeiterreisen zu Abtreibungen und Geschlechtsumwandlungsverfahren für ihre minderjährigen Kinder von der Steuer abzusetzen. Dies bedeutet, dass Unternehmen diese Ausgaben nicht als Betriebsausgaben behandeln können, was sich auf den Umfang der angebotenen Mitarbeiterleistungen auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Reisekosten von Mitarbeitern für Abtreibungen nicht mehr von der Steuer absetzen.
Unternehmen können Kosten für Geschlechtsumwandlungsverfahren minderjähriger Kinder von Mitarbeitern nicht mehr von der Steuer absetzen.
Diese Änderungen gelten für Ausgaben, die in Steuerjahren anfallen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4131
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2022-05-03