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Beschleunigte Invaliditätszahlungen für unheilbar Kranke

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sozialversicherungszahlungen für unheilbar kranke Personen zu beschleunigen. Anstatt zu warten, erhalten sie einen Teil ihrer Leistungen früher, was helfen kann, medizinische und Lebenshaltungskosten in einer schwierigen Zeit zu decken. Das Gesetz führt gestaffelte Zahlungen in der Anfangsphase ein.
Wichtige Punkte
Unheilbar kranke Personen können Sozialversicherungsleistungen schneller erhalten, ohne lange Wartezeiten.
Die Zahlungen erfolgen gestaffelt: 50% der Leistung im ersten Monat und 75% im zweiten Monat.
Nach 12 Monaten werden die Leistungen um einen Teil der früheren Zahlungen gekürzt, und nach 24 Monaten betragen sie 95% des vollen Betrags.
Eine Diagnose einer unheilbaren Krankheit muss von mindestens zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden.
Das Gesetz ist befristet und tritt am 1. Januar 2028 außer Kraft.
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gavel
Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4133
Sponsor: Sen. Barrasso, John [R-WY]
Startdatum: 2022-05-04