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Bundespolizisten dürfen ausgemusterte Dienstwaffen kaufen

Neue Regeln erlauben Bundespolizisten, ihre zuvor ausgegebenen Diensthandfeuerwaffen nach deren Ausmusterung zu erwerben. Dies soll den Zugang zu vertrauter Ausrüstung erleichtern, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer Bedingungen und den Kauf zum fairen Marktwert.
Wichtige Punkte
Bundespolizisten dürfen nun ihre ausgemusterten Diensthandfeuerwaffen kaufen.
Der Kauf muss innerhalb von 6 Monaten nach der Ausmusterung der Waffe erfolgen und nur, wenn der Beamte die Waffe legal besitzen darf.
Der Preis wird auf der Grundlage des fairen Marktwertes unter Berücksichtigung des Alters und Zustands der Waffe festgelegt.
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Drucknummer: 117_S_4150
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2022-05-05