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Einmalige Auszahlung von COVID-19 Pendler-Leistungskonten

Dieses Gesetz ermöglicht eine einmalige Auszahlung ungenutzter Gelder von Pendler-Leistungskonten, die Arbeitnehmer für den Arbeitsweg angespart haben. Diese Gelder, die zuvor steuerfrei waren, werden nun zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet, bieten aber die Möglichkeit, auf eingefrorene Gelder zuzugreifen, die sonst verloren gehen könnten.
Wichtige Punkte
Ermöglicht eine einmalige Auszahlung ungenutzter Gelder von Konten für Transportleistungen (z.B. für den Arbeitsweg).
Ausgezahlte Beträge werden dem Bruttoeinkommen zugerechnet und versteuert.
Die Auszahlung ist für 6 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, bis zur Höhe des geringeren Betrags des höchsten Kontostands seit März 2020 oder des aktuellen Kontostands.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4207
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2022-05-12