Schutz der Rechte von Arbeitnehmern und Rentnern bei Leistungsstreitigkeiten
Dieses Gesetz soll es Arbeitnehmern und Rentnern erleichtern, ihre Rechte vor Gericht in Bezug auf Altersvorsorgepläne und Leistungen durchzusetzen. Es verbietet Unternehmen, Arbeitnehmer zu zwingen, auf ihr Recht zu klagen oder Sammelklagen beizutreten, was den Bürgern mehr Freiheit gibt, ihre finanziellen und rechtlichen Interessen zu verteidigen.
Wichtige Punkte
Verbot obligatorischer Schiedsklauseln vor Streitigkeiten: Unternehmen dürfen Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichten, einer Schlichtung (Streitbeilegung außerhalb des Gerichts) als Bedingung für die Teilnahme an einem Altersvorsorgeplan oder den Erhalt von Leistungen zuzustimmen.
Einschränkungen für Schiedsklauseln nach Streitigkeiten: Wenn ein Streit bereits entstanden ist, muss die Zustimmung zur Schlichtung freiwillig, ohne Zwang, mit vollständigen Informationen über die Rechte und nach einer Wartezeit erfolgen.
Recht auf Sammelklagen: Das Gesetz erklärt alle Bestimmungen für ungültig, die Arbeitnehmer dazu zwingen, auf ihr Recht zu verzichten, Sammelklagen beizutreten oder andere in Leistungsstreitigkeiten zu vertreten.
Gericht entscheidet über Gültigkeit von Klauseln: Ein Gericht, nicht ein Schlichter, entscheidet, ob eine Schiedsklausel gültig und durchsetzbar ist, was die Chancen der Bürger auf eine faire Lösung erhöht.
Größere gerichtliche Überprüfung von Leistungsentscheidungen: Gerichte können Entscheidungen bezüglich Leistungen und Planregelauslegungen uneingeschränkt überprüfen, ohne von Unternehmen auferlegte Beschränkungen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4219
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2022-05-12