Familienbenachrichtigung bei Tod, Krankheit oder Verletzung in Bundesgewahrsam
Neue Vorschriften sollen sicherstellen, dass Familien von Personen in Bundesgewahrsam umgehend und respektvoll über schwere Krankheiten, Verletzungen oder Todesfälle informiert werden. Das Gesetz legt Benachrichtigungsstandards fest und ermutigt staatliche und lokale Behörden, ähnliche Richtlinien zu übernehmen, um das Leid der Angehörigen zu mindern und ihnen Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Benachrichtigung der Familie innerhalb von 12 Stunden bei einem Todesfall in Bundesgewahrsam, einschließlich Umständen und Todesursache.
Anforderung einer unverzüglichen Benachrichtigung bei schwerer Krankheit oder Verletzung, mit Informationen zum Gesundheitszustand und zur Behandlung.
Einführung von Standards für eine mitfühlende und professionelle Benachrichtigung.
Möglichkeit für Personen in Gewahrsam, Notfallkontakte und medizinische Entscheidungsträger zu benennen.
Unterstützung für staatliche und lokale Behörden bei der Umsetzung ähnlicher Benachrichtigungsrichtlinien.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4284
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2022-05-19