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Schutz von Kadetten vor COVID-19-Impfvorschrift an Militärakademien.

Dieses Gesetz schützt Kadetten und Midshipmen an Bundesmilitärakademien vor einer obligatorischen COVID-19-Impfung. Das bedeutet, sie können nicht gezwungen werden, sich impfen zu lassen, um ihren Abschluss zu machen, oder wegen Impfverweigerung entlassen werden. Personen, die die Impfung verweigern und dadurch ihre Dienstverpflichtungen nicht erfüllen können, müssen keine Ausbildungskosten zurückzahlen.
Wichtige Punkte
Kadetten und Midshipmen können nicht zur COVID-19-Impfung gezwungen werden, um ihren Abschluss an Bundesmilitärakademien zu erhalten.
Die Verweigerung einer COVID-19-Impfung kann nicht zur Entlassung aus einer Akademie führen.
Personen, die die Impfung verweigern und Dienstverpflichtungen nicht erfüllen können, müssen keine Rückzahlungen für ihre Ausbildung leisten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4304
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2022-05-25