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Frühere Rente für Beamte der öffentlichen Sicherheit ohne Steuerstrafe.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für vorzeitige Abhebungen aus Altersvorsorgeplänen für Beamte der öffentlichen Sicherheit. Es ermöglicht ihnen, Gelder ohne zusätzliche Steuerstrafe abzuheben, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder 25 Dienstjahre erreicht haben, je nachdem, was früher eintritt. Dies soll ihnen den früheren Ruhestand erleichtern.
Wichtige Punkte
Beamte der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizei, Feuerwehr) können nun Altersvorsorgegelder straffrei abheben, wenn sie 50 Jahre alt sind oder 25 Dienstjahre haben.
Diese Änderung ermöglicht einen früheren Ruhestand, ohne einen Teil der Ersparnisse durch Strafen für vorzeitige Abhebungen zu verlieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4314
Sponsor: Sen. Toomey, Patrick [R-PA]
Startdatum: 2022-05-26