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Keine Steuerabzüge mehr für Strafschadenersatz von Unternehmen

Neue Regeln verhindern, dass Unternehmen Strafschadenersatz, den sie für Fehlverhalten zahlen, von ihren Steuern absetzen können. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuerlast nicht mehr durch solche Zahlungen mindern können, was ihre Verantwortlichkeit erhöhen soll. Erhält ein Unternehmen eine Erstattung dieser Schäden von einer Versicherung, wird dieser Betrag als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Strafschadenersatz für Fehlverhalten nicht mehr von der Steuer absetzen.
Gelder, die von einer Versicherung zur Deckung von Strafschadenersatz erhalten werden, gelten als steuerpflichtiges Einkommen des Unternehmens.
Diese Änderungen gelten für Schäden, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gezahlt wurden.
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Drucknummer: 117_S_4318
Sponsor: Sen. Leahy, Patrick J. [D-VT]
Startdatum: 2022-05-26