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Telearbeit für Ehepartner von Militärangehörigen

Neue Regeln erleichtern Ehepartnern von aktiven, behinderten oder verstorbenen Militärangehörigen die Aufnahme von Telearbeit in der Bundesverwaltung. Dieses Gesetz soll Militärfamilien unterstützen, indem es die Beschäftigungsmöglichkeiten erhöht, unabhängig vom Wohnort.
Wichtige Punkte
Ehepartner von Militärangehörigen können für Stellen mit Telearbeit eingestellt werden.
Gilt für Ehepartner von aktiven, behinderten oder verstorbenen Militärangehörigen.
Definiert Telearbeit als eine Form der Arbeit, die kein regelmäßiges Erscheinen im Büro erfordert.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4337
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2022-05-26