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Steuererleichterung für Besatzungen ferngesteuerter Flugzeuge in Kampfzonen

Neue Regeln ermöglichen es bestimmten Besatzungsmitgliedern ferngesteuerter Flugzeuge, die in Kampfzonen dienen, einen Teil ihres Gehalts von der Besteuerung auszunehmen. Dies gilt für Personen, die die Flugzeuge bedienen oder direkte Unterstützung leisten, was potenziell zu niedrigeren Steuern für diese Soldaten führen kann.
Wichtige Punkte
Kampfzonenvergütung für Besatzungen ferngesteuerter Flugzeuge kann vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss gilt für Personen, die das Flugzeug bedienen oder zertifizierte direkte Unterstützung (Aufklärung, Zielerfassung, Führung und Kontrolle) für Operationen in einer Kampfzone leisten.
Die Änderungen gelten für Vergütungen, die in Steuerjahren nach Inkrafttreten für Zeiträume des aktiven Dienstes nach Inkrafttreten erhalten werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4437
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2022-06-21