Informierte Zustimmung für Abtreibung und Sterilisation erforderlich: Neues Bundesgesetz
Neue Bundesvorschriften machen es strafbar, eine Abtreibung oder Sterilisation ohne informierte Zustimmung durchzuführen. Dies gilt für Bundesangestellte, Auftragnehmer und Empfänger von Bundesmitteln für das Gesundheitswesen. Ziel ist es sicherzustellen, dass diese medizinischen Verfahren nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden.
Wichtige Punkte
Die Durchführung einer Abtreibung oder Sterilisation ohne informierte Zustimmung wird unter bestimmten Umständen zu einem Bundesverbrechen.
Die Vorschriften gelten für Angestellte und Auftragnehmer der Bundesregierung sowie für Empfänger von Bundesmitteln für das Gesundheitswesen.
Verstöße können mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Es gibt Ausnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen, jedoch nicht, wenn der Patient die Zustimmung ausdrücklich verweigert hat.
Bundesangestellte und Empfänger von Bundesmitteln sind verpflichtet, Verstöße gegen diese Vorschriften zu melden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_446
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2021-02-25