Wahlpostgesetz: Verbesserung des Briefwahlverfahrens und der Nachverfolgung
Dieses Gesetz führt Änderungen zur Verbesserung des Briefwahlverfahrens ein. Dazu gehören eine schnellere Bearbeitung der Stimmzettel durch die Post, die Anforderung eines Poststempels und die Möglichkeit der Nachverfolgung von Stimmzetteln, um die Sicherheit und Transparenz für die Bürger zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Die Post muss Stimmzettel möglichst am selben Tag bearbeiten, an dem sie eingehen.
Briefwahlunterlagen müssen einen Poststempel mit dem Versanddatum tragen.
Intelligente Barcodes werden zur Nachverfolgung von Briefwahlunterlagen verwendet (mit Ausnahmen).
Abgegebene Stimmzettel werden portofrei befördert.
Die Post darf 120 Tage vor einer Wahl keine betrieblichen Änderungen vornehmen, die die Zustellung von Wahlpost behindern.
Stimmzettel, die am oder vor dem Wahltag abgestempelt wurden, werden gezählt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl bei den Wahlbeamten eingehen (es sei denn, das Landesrecht erlaubt eine längere Frist).
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4487
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2022-06-23