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Steuererleichterung für Zahnmediziner, die Studiendarlehen zurückzahlen

Neue Regeln erlauben Zahnmediziner-Dozenten, die Studiendarlehen über Bundesprogramme zurückzahlen, diese Rückzahlungen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen. Das bedeutet, dass die für die Darlehensrückzahlung erhaltenen Beträge ihre Einkommensteuer nicht erhöhen. Die Änderung soll die Arbeit an zahnmedizinischen Fakultäten fördern.
Wichtige Punkte
Studiendarlehensrückzahlungen, die Zahnmediziner-Dozenten aus Bundesprogrammen erhalten, werden nicht besteuert.
Die Änderung gilt für Beträge, die in Steuerjahren erhalten werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
Die Regierung wird untersuchen, wie Darlehensrückzahlungsprogramme die Bindung von Dozenten beeinflussen.
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Drucknummer: 117_S_449
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2021-02-25