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Verbot von Abtreibungen auf Bundesland und in Bundeseinrichtungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, der Bundesregierung die Förderung, Unterstützung oder Vertragsabschlüsse mit Abtreibungseinrichtungen zu untersagen. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Abtreibungen auf Bundesland, wie Militärstützpunkten, Nationalparks oder Gerichtsgebäuden, eingeschränkt würde. Für Bürger könnte dies eine geringere Verfügbarkeit von Abtreibungsdiensten an diesen Orten bedeuten.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf Organisationen, die Abtreibungen durchführen, weder fördern noch unterstützen.
Der Zugang zu Abtreibungen wird auf allen Bundesländern und in Bundeseinrichtungen eingeschränkt.
Das Gesetz definiert Abtreibung als die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft, mit Ausnahmen zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Lebendgeburt oder zur Erhaltung des Lebens/der Gesundheit des Kindes nach der Geburt oder zur Entfernung eines toten ungeborenen Kindes.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4519
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2022-07-13