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Strengere Strafen für Behinderung von Grenzkontrollen und Menschenschmuggel.

Dieses Gesetz führt strengere Strafen für Personen ein, die absichtlich die Arbeit der Grenzschutzbehörden behindern, z.B. durch Weitergabe von Standortinformationen oder Beschädigung von Kontrollgeräten. Es erhöht auch die Strafen für Menschenschmuggel, insbesondere wenn Schusswaffen verwendet werden. Ziel ist es, die Grenzsicherheit zu verbessern und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Wichtige Punkte
Neues Delikt: wissentliches Übermitteln von Standorten von Strafverfolgungsbehörden zur Erleichterung von Einwanderungs-, Zoll- oder Drogenverbrechen, strafbar mit bis zu 10 Jahren Gefängnis.
Höhere Strafen für die Zerstörung oder Beschädigung von Grenzinfrastruktur (z.B. Zäune, Kameras), mit bis zu 10 Jahren Gefängnis, und bis zu 20 Jahren, wenn eine Schusswaffe verwendet wird.
Menschenschmuggel unter Verwendung von Schusswaffen wird als schwerwiegenderes Verbrechen behandelt, mit erhöhten Strafen.
Verlängerung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Behinderung von Grenzkontrollen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4570
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2022-07-20