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Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen bei Wahlkämpfen ohne Leistungsverlust

Neue Regeln sollen es Menschen mit Behinderungen erleichtern, für ein Amt zu kandidieren. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Wahlkampfarbeit und daraus erzielte Einnahmen ihre Berechtigung für Bundesleistungen nicht beeinflussen. Dies ermöglicht es Einzelpersonen, sich politisch zu engagieren, ohne den Verlust finanzieller Unterstützung befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Wahlkampfarbeit beeinflusst keine Bundesleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Einnahmen aus Wahlkampfarbeit werden bei der Leistungsberechtigung nicht berücksichtigt.
Gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme, die mit Bundesmitteln finanziert werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4597
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2022-07-21