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Keine Scham mehr für unbezahlte Schulmahlzeiten: Schutz der Kinderwürde

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kinder vor Scham in der Schule aufgrund unbezahlter Mahlzeiten zu schützen. Schulen dürfen Kinder, deren Eltern Mahlzeiten schulden, nicht öffentlich identifizieren oder bestrafen. Darüber hinaus erleichtert das Gesetz Schulen die Erstattung von Kosten für Mahlzeiten, die Kindern zustehen, die Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Mahlzeiten haben, auch wenn ihre Berechtigung später genehmigt wird.
Wichtige Punkte
Keine öffentliche Bloßstellung: Schulen dürfen Kinder mit unbezahlten Mahlzeiten nicht separieren, öffentlich Namen bekannt geben oder anderweitig identifizieren.
Schutz vor Strafen: Kindern dürfen keine Bildungschancen (z.B. Noten, außerschulische Aktivitäten) aufgrund unbezahlter Mahlzeiten verwehrt werden.
Leichterer Zugang zu kostenlosen Mahlzeiten: Schulen müssen Familien aktiv dabei unterstützen, den Status für kostenlose oder ermäßigte Mahlzeiten zu beantragen, wenn sie offene Rechnungen haben.
Keine Entsorgung von Lebensmitteln: Schulen dürfen bereits servierte Lebensmittel nicht entsorgen oder Kindern wegnehmen, auch wenn die Eltern Geld schulden.
Rückwirkende Erstattung für Schulen: Schulen können für Mahlzeiten, die Kindern zur Verfügung gestellt wurden, die später für kostenlose oder ermäßigte Mahlzeiten zugelassen werden, eine Erstattung erhalten, auch wenn die Genehmigung nach Beginn des Schuljahres erfolgt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4602
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2022-07-25