Asylrecht: Definition und Folgen von unbegründeten Anträgen.
Dieses Gesetz präzisiert die Bedeutung eines „unbegründeten Antrags“ auf Asyl, was sich auf die Bearbeitung solcher Fälle auswirken kann. Es legt neue Kriterien fest, die dazu führen können, dass ein Antrag als unbegründet eingestuft wird, was Konsequenzen für Asylsuchende hat, aber ihre Möglichkeit, Schutz vor Folter zu suchen, nicht beeinträchtigt.
Wichtige Punkte
Neue Definition eines „unbegründeten Asylantrags“: Ein Antrag kann als unbegründet gelten, wenn er erfundene Elemente enthält, auf falschen Beweisen basiert, ohne Berücksichtigung der Fakten eingereicht wurde oder eindeutig durch geltendes Recht ausgeschlossen ist.
Behörden wie der Heimatschutzminister oder der Generalstaatsanwalt sowie Asylbeamte können nun feststellen, ob ein Antrag unbegründet ist.
Die Feststellung eines unbegründeten Antrags hindert eine Person nicht daran, Schutz vor Abschiebung gemäß der Antifolterkonvention zu suchen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4637
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2022-07-27