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Gefängnisse dürfen Handys stören: Illegale Kommunikation beenden.

Ein neues Gesetz erlaubt Bundes- und Staatsgefängnissen, Handy-Störsender einzusetzen. Dies soll illegale Kommunikation von Insassen verhindern und die Sicherheit in Justizvollzugsanstalten erhöhen. Bürger außerhalb der Gefängnisse sollten keine direkten Auswirkungen auf ihr tägliches Leben spüren.
Wichtige Punkte
Gefängnisse dürfen legal Handy-Störsender verwenden.
Die Signalblockade ist auf illegale Geräte oder Insassenkommunikation beschränkt.
Staatliche Gefängnisse müssen ihre Störsysteme selbst finanzieren.
Gefängnisse müssen sich vor der Implementierung mit lokalen Behörden beraten.
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Status:
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Drucknummer: 117_S_4699
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Startdatum: 2022-08-02