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Gleichbehandlung religiöser Organisationen bei Sozialleistungen

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass religiöse Organisationen sich um Bundesmittel für soziale Dienste gleichberechtigt mit anderen Einrichtungen bewerben können. Dies bedeutet, dass Bürger eine größere Auswahl an Anbietern sozialer Dienste haben werden, einschließlich derer, die von religiösen Organisationen betrieben werden, ohne Diskriminierung aufgrund ihres Charakters. Das Gesetz schützt auch die Religionsfreiheit dieser Organisationen und stellt gleichzeitig sicher, dass Begünstigte nicht aufgrund ihrer Überzeugungen diskriminiert werden.
Wichtige Punkte
Religiöse Organisationen können sich unter den gleichen Bedingungen wie nicht-religiöse Organisationen um Bundesmittel für soziale Programme bewerben.
Verbot der Diskriminierung religiöser Organisationen bei der Auswahl und Vergabe von Bundesmitteln.
Religiöse Organisationen behalten ihre Unabhängigkeit und ihren religiösen Charakter, auch wenn sie Bundesmittel erhalten.
Bürger haben das Recht, alternative Dienste zu wählen, wenn sie Einwände gegen eine religiöse Organisation haben, die Dienste anbietet.
Das Gesetz schützt bestehende religiöse Ausnahmen für Organisationen, die Bundesmittel erhalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4735
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2022-08-02