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Änderungen bei der Meldung digitaler Vermögenswerte: Wer muss Transaktionen melden?

Dieses Gesetz präzisiert, wer als „Broker“ für die Meldung von Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten an die Steuerbehörden gilt. Ziel ist es, die Meldepflichten für Personen und Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, zu klären, damit die Bürger wissen, wer für die Bereitstellung von Informationen über ihre Transaktionen verantwortlich ist.
Wichtige Punkte
Die Definition von „Broker“ wurde überarbeitet, um klar festzulegen, wer Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten melden muss.
Personen, die ausschließlich Transaktionen validieren (z.B. Krypto-Miner) oder Hardware/Software zur Verwaltung privater Schlüssel verkaufen, gelten nicht als Broker.
Die Änderungen treten rückwirkend in Kraft, als wären sie Teil des früheren Infrastrukturgesetzes gewesen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4751
Sponsor: Sen. Toomey, Patrick [R-PA]
Startdatum: 2022-08-03